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Wir schalten und verwalten

Sichern Sie sich den Werterhalt und die Rendite Ihrer Immobilie – vertrauen Sie sich einem professionellen Dienstleister an.

Ob Abrechnungen für bilanzierende Unternehmen oder Einnahmen-/Ausgaben-Überschussrechnung, Betriebskostenabrechnungen, die Bedienung von Kredit- und Zinszahlungen, der Service der Treuhandbuchhaltung umfasst alle notwendigen Leistungen.

Monatliche oder quartalsweise Reports werden über die Buchwerke erstellt. Mit dem Reporting steht Eigentümern und Asset Managern ein umfassendes Instrumentarium zur Verfügung, um aktuelle Informationen über Ihre Immobilie zu erhalten.

Unsere versierten Mitarbeiter wissen aus jahrelanger Erfahrung, wie Sie die Interessen der Eigentümer und Mieter durchsetzen. Das Mitarbeiterteam besteht aus Kaufleuten der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Betriebswirten, Technikern und Juristen. Um den hohen Anforderungen gerecht zu werden, sind ständige Schulungen und Weiterbildungen bei uns auf der Tagesordnung.

Wir arbeiten effizient und mit modernster Technik: So bleibt Zeit für das wesentliche – Ihre Rendite.

WEG Verwaltung

Die Tätigkeiten der Verwaltung richten sich im Allgemeinen nach den Grundsätzen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und im Besonderen nach den vereinbarten Leistungen der Gemeinschaftsordnung, der geltenden Teilungserklärung sowie den gefassten Beschlüssen und dem Verwaltervertrag.

Allgemeine Verwaltung

  • Einladung und Durchführung der ordentlichen sowie evtl. erforderlichen außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Planung, Erläuterung und Umsetzung von Eigentümerbeschlüssen
  • Überwachung der Hausordnung
  • Korrespondenz mit den Eigentümern, Versorgern, Behörden, Handwerkern und sonstigen Dritten, soweit es gemeinschaftlichen Angelegenheiten betrifft
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
  • Prüfen, Abschluss und Kündigen von Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs- und Lieferverträge im Namen der Eigentümergemeinschaft
  • Abwicklung aller Geschäftsvorgänge nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen

Kaufmännische Verwaltung

  • Erstellen von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
  • Erstellen der jährlichen Hausgeldabrechnungen
  • Überwachen des regelmäßigen Hausgeldeingangs, ggf. Mahnen offener Hausgelder sowie bei Bedarf die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft
  • Buchhaltung und Abwicklung des objektbezogenen Zahlungsverkehrs
  • Prüfung und Anfordern von Sonderumlagen, falls notwendig
  • Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder

Technische Verwaltung

  • Kontrolle über gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
  • Prüfen, Vorbereiten und Beauftragen notwendiger Reparaturmaßnahmen
  • Vorbereitung und Ausführung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Kontrolle der Ausführung von Leistungen gemäß Verträgen (z. B. Hausmeister, Winterdienst, Müllabfuhr, Aufzugswartung usw.)
  • Regelmäßige Begehungen der Wohnanlage
  • Veranlassung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen, wie z. B. Sturm- und Brandschäden, Rohrbruch sowie Schadensmeldung und -regulierung mit der Versicherung
  • 24 h Notrufnummer

Mietverwaltung / Sondereigentumsverwaltung

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist der bestellte Verwalter ausschließlich für die Belange des Gemeinschaftseigentums zuständig. Alle Angelegenheiten das Sondereigentum betreffend liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Eigentümers selbst.

Aber:

Für vermietete Wohn- oder Gewerbeeinheiten kann dem Verwalter auch die Sondereigentumsverwaltung übertragen werden, der dann Sie als Eigentümer in allen Belangen – die jeweilige Mieteinheit betreffend – gegenüber dem Mieter, Behörden und sonstigen Dritten vertritt. Insbesondere werden folgende Aufgaben durch den Verwalter Ihres Sondereigentums wahrgenommen:

  • Anlegen und Führen von Mieterakten, Korrespondenz mit den Mietern
  • Kontrolle der Zahlungseingänge, Verbuchung der geleisteten Zahlungen, Überweisung des Mietüberschusses an den Eigentümer
  • Erstellen von Mahnungen über offene Mietforderungen
  • Zusammenarbeit mit einem ggf. zu beauftragenden Rechtsanwalt zur gerichtlichen Durchsetzung von Zahlungsforderungen, wie Miete, Nebenkosten und Kaution
  • Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter nach wirksamen Beschluss in der Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung
  • Anpassung der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan und Preisentwicklung
  • Vorbereitung und Durchführung von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen in der Wohn-/Gewerbeeinheit
  • Kündigung bzw. Entgegennahme, Prüfung und Bestätigung von Kündigungen
  • Wohnungsabnahmen bei Mieterwechsel einschließlich der kompletten Abwicklung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Neuvermietung – nach Rücksprache mit dem Eigentümer
  • Anlage, Führung und Abrechnung von Mietkautionen

Die Sondereigentumsverwaltung stellt somit eine Entlastung für den Vermieter einer Eigentumswohnung dar.

Wenn Sie Interesse haben, stehen wir jederzeit beratend zur Verfügung und erstellen Ihnen gern ein schriftliches Angebot.

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